Unternehmergesellschaft (UG) Dorfladen Grohnde
Als Rechtsform wurde die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) und still gewählt.
Hauptgesellschafter der UG sind:
- Hubert Hennig
- Jürgen Kirk
- Christina Opitz
Die Gesellschafterversammlung der UG (haftungsbeschränkt) besteht aus diesen drei Gesellschaftern. Der Geschäftsführer nimmt an der Versammlung mit beratender Stimme teil.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung gemäß den Vorschriften der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung des UG-Gesellschafter und stillen Gesellschafter sowie der Geschäftsordnung.
Derzeitige Geschäftsführerin ist Frau Angelika Stolp. Die Geschäftsführerin ist ehrenamtlich tätig
Als rechtliche Vertreter der Unternehmergesellschaft bemühen sich Geschäftsführung und Hauptgesellschafter um einen reibungslosen Ablauf im Laden, im Café und rund um die Sozial- und Dienstleistungen, für ein höchst mögliches Maß an Kundenzufriedenheit und die Umsetzung der Ziele der Unternehmergesellschaft insgesamt.
Die stillen Gesellschafter
Für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Firmen, auch von außerhalb des Gemeindegebietes von Grohnde, besteht die Möglichkeit den Dorfladen finanziell zu unterstützen. Dies geschieht in Form einer stillen Beteiligung an die Dorfladen Grohnde UG (haftungsbeschränkt). Die stille Beteiligung muss auf mindestens 200,00 € oder ein Mehrfaches (in 50 €-Einheiten) davon lauten. Das Kapital der stillen Gesellschaft dient im Falle einer drohenden Überschuldung der Gesellschaft als nachrangiges Haftkapital. Das Risiko ist auf den hingegebenen Beteiligungsbetrag beschränkt. Weitergehende Ansprüche der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber den stillen Gesellschaftern sind ausgeschlossen.
Gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3b Vermögensanlagengesetz unterliegt die Beteiligung als typische stiller Gesellschafter an der Dorfladen Grohnde UG (haftungsbeschränkt) nicht der Prospektpflicht, da die angebotenen Anteile in einem Zeitraum von 12 Monaten insgesamt 100.000 Euro nicht übersteigen.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich im Einzelnen aus dem abzuschließenden Vertrag.
Werden auch Sie stiller Gesellschafter und unterstützen den Dorfladen in Grohnde.
Den Gesellschaftsvertrag sowie einen Zeichnungsantrag finden Sie hier: Gesellschaftervertrag
Gesellschafterversammlung der stillen Gesellschafter
Die Gesellschafterversammlung der UG (haftungsbeschränkt) besteht aus den UG-Hauptgesellschaftern, der Geschäftsführung und den stillen Gesellschaftern.
Bei der Gesellschafterversammlung der stillen Gesellschafter hat jeder stille Gesellschafter eine Stimme, unabhängig von der Höhe des Anteils.
Der Beirat
Die stillen Gesellschafter wählen ihrerseits einen Beirat, der die Ziele aller stillen Gesellschafter gegenüber der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vertritt. Die Aufgaben des Beirates als Überwachungsorgan werden durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung bestimmt. Der Beirat ist nicht berechtigt in die Geschäftsführung der Gesellschaft einzugreifen.
Derzeit sind im Beirat folgende Personen vertreten:
- Sascha Rudolph
- Hubert Hennig
- Jürgen Kirk
- Andrea Knauer
- Friedhelm Kruse
- Christina Opitz
- Kurt Schriegel
Wir vertreten die Interessen der Unternehmergesellschaft und achten auf die Umsetzung der Ziele.
Insbesondere verfolgen wir die wirtschaftliche Entwicklung und den langfristigen Erhalt des Gemeinschaftswerkes.